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Kunstvolle Verbände in der frühen Sanitäter-Ausbildung.

Rettungsdienstgeschichte: Wer waren die frühen Sanitäter?

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Dieser Text war mein Beitrag zur Jubiläums-Ausstellung „70 Jahre Rettungsdienst bei der Feuerwehr Hamburg“ im Jahr 2016.

Berufe im Rettungsdienst – vom Krankenträger zum Notfallsanitäter

Die Stadt Hamburg übertrug in der Mitte des 19. Jahrhunderts den neuen strukturierten Kranken- und Leichentransport der Polizeibehörde. Diese beschäftigte von da an neben Kutschern geübte Krankenträger und Krankenwärter, die in eigenen Vereinen organisiert waren. Außerdem bildete sie selbst Sanitätsoffiziere aus. Eine geregelte Ausbildung gab es noch nicht, vorausgesetzt waren lediglich „Gesundheit, Kraft und ein unbescholtener Ruf“.

Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts gründeten sich medizinische und soziale Hilfsvereine und Hilfsorganisationen. Sie bildeten Teile ihrer Mitglieder zu Sanitätern, teils nach militärischem Vorbild, aus und stellten ihre entstandenen Sanitätskolonnen der Hansestadt zur Verfügung. Von Anfang an wurde Wert auf Fortbildung und Übungen gelegt, dabei handelte es sich jedoch um uneinheitliche Qualifikationen in Erster Hilfe und Unfallhilfe im weitesten Sinn. Im Notfall, wie in der Hamburger Choleraepidemie 1892, konnte die Polizei so mehrere hundert zusätzliche Helfer aus dem Pool der Sanitätskolonnen verpflichten. Auf diese Strukturen von Freiwilligen stützten sich später im Nationalsozialismus große Teile des Rettungsdienstes, der von 1942 bis 1945 in ganz Deutschland zwangsweise dem Deutschen Roten Kreuz übertragen worden war.

Wer durfte Sanitäter werden?

Erst um die Jahrhundertwende begann deutschlandweit eine gewisse Regulierung. Das Innenministerium veröffentlichte 1908 eine Liste mit geeigneten Berufsgruppen für den Rettungsdienst, darunter „berufsmäßige Krankenträger, Krankenwärter Feuerwehrleute, Polizeibeamte, Heilgehilfen, Desinfektoren, Mitglieder der Sanitätskolonnen, Samaritervereine und sonstige gemeinnützigen Körperschaften, Krankenpflegerinnen, Hebammen sowie sonstige Personen, die geneigt sind, diesen Dienst der werktätigen Nächstenliebe zu übernehmen.“ Während personeller Engpässe wurden durchaus auch Turn- oder Schwimmlehrer sowie weitere Personen, die irgendwann eine Ausbildung in Erster Hilfe absolvieren mussten, verpflichtet. In dieser Berufsvielfalt waren ausdrücklich auch Frauen empfohlen, die jedoch erst bei akutem „Männermangel“, wie im Zweiten Weltkrieg, regelhaft eingesetzt wurden. Frauen waren in Hamburg aus dem Rettungsdienst lange ausgeschlossen. Weniger von ihren Kollegen als von Ärzten und Patienten wurde ihnen die Arbeit nicht zugetraut. Rettungsassistentinnen sind im heutigen Hamburger Rettungsdienst inzwischen keine Ausnahme mehr.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Zusammenbruch sämtlicher Strukturen musste von der Berufsfeuerwehr Hamburg zunächst wieder ein funktionierender Rettungsdienst geschaffen werden, die Schaffung eines Ausbildungsberufs hatte dabei nicht oberste Priorität. Zwar wurde inzwischen unterteilt in Krankentransport und Notfallrettung, doch noch bis in die späten 1950er Jahre sah man die primäre Aufgabe des Rettungsdienstes in einem schnellen Transport des Patienten in die Klinik. Die Mindestanforderungen an das Personal waren entsprechend gering. Der Fahrer eines Krankenwagens musste 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen, der Beifahrer zumindest einen 40-stündigen Sanitätshelferkurs innerhalb der letzten vier Jahre besucht haben. Doch die Praxis, schon vor Ort eine medizinische Behandlung von lebensgefährlich Erkrankten oder Verletzten zu beginnen, setzte sich durch. Dafür mussten nicht nur Ärzte zum Ort des Geschehens gebracht, sondern auch deren Helfer qualifiziert werden. Die Mitarbeiter im Rettungsdienst forderten darum bald bundesweit eine anerkannte Berufsausbildung.

Rettungssanitäter*in, Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in

1977 beschloss der „Bund/Länder-Ausschuss Rettungswesen“ die 520-stündige Ausbildung zum Rettungssanitäter, die die Bundesländer eigenständig regelten. Diese Qualifizierung war zwar noch immer keine anerkannte Berufsausbildung, ist aber bis heute in Hamburg und weiteren Bundesländern die Mindestvoraussetzung um einen Rettungswagen zu steuern. Die Rettungssanitäter mussten weitere zwölf Jahre für einen eigenen anerkannten Beruf kämpfen. Erst im Sommer 1989 entstand bundesweit der Beruf des Rettungsassistenten, der eine zweijährige Ausbildung voraussetzte. Hamburgs Feuerwehrbeamte haben alle eine entsprechende Ausbildung genossen.

Am 31.12.2014 wurde das Rettungsassistentengesetz zugunsten des Notfallsanitätergesetzes aufgehoben, ein neuer Beruf mit weitreichenden Befugnissen entstand.


Im November 2020 erschien die Studie „Berufstreue von angehenden Notfallsanitäter*innen: Eine Befragung von Auszubildenden über ihren Berufsverbleib“ der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst (GzFWR).

Ganz bescheiden empfehle ich zum Thema Rettungsdienstgeschichte mein eigenes Buch „Geschichte der Rettung“. Hier ist der Schwerpunkt zwar auch der Hamburger Rettungsdienst, großzügig eingeordnet wird er aber in die Rettungsdienstgeschichte des gesamten deutschsprachigen Raums.

Cover Geschichte der Rettung

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